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RevScaling Agency GbRDigitalagentur · Websites & KI
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

RevScaling Agency GbR
Waltjenstr. 96, 28237 Bremen
Vertreten durch die Gesellschafter Samuel Obodoefuna und Lion Grone
E-Mail: info@revscaling.de · Telefon: 0157 542 558 76
Umsatzsteuerpflichtig (Regelbesteuerung, 19 % USt) · Steuernummer: 60 173 00359 · USt-IdNr.: DE464041375

Stand: 19.08.2026


Das Wichtigste in Kürze

Diese Übersicht soll das Lesen erleichtern; maßgeblich ist der Wortlaut der folgenden Regelungen.


§ 1 Geltung und Vertragsschluss

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der RevScaling Agency GbR („wir") und ihren Kunden („Sie") über die Erstellung von Websites, Buchungssystemen und KI-Telefon-Rezeptionisten sowie über laufende Betreuungs- und Betriebsleistungen.

(2) Wir arbeiten ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließen wir nicht.

(3) Maßgeblich für Leistungsumfang und Preise ist das von Ihnen angenommene Angebot. Weicht eine Regelung dieser AGB vom Angebot ab, gilt das Angebot.

(4) Ein Angebot gilt 14 Tage, sofern darin nichts anderes steht. Der Vertrag kommt mit Ihrer Auftragserteilung zustande; Textform (z. B. E-Mail) genügt. Abweichende Bedingungen Ihrerseits gelten nur, wenn wir ihnen in Textform zustimmen.


§ 2 Einmalkosten und laufende Kosten

(1) Einmalkosten fallen für die einmalige Erstellung an – zum Beispiel für Konzeption, Design und technische Umsetzung Ihrer Website oder für die Einrichtung eines Buchungssystems oder KI-Telefon-Rezeptionisten. Rechtlich ist das ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB).

(2) Laufende Kosten fallen für Leistungen an, die dauerhaft erbracht werden – zum Beispiel für Hosting und Bereitstellung, die laufend Infrastrukturkosten verursachen, für die laufende Betreuung und Pflege Ihrer Website oder für den Betrieb eines KI-Telefon-Rezeptionisten, dessen Telefonie- und Sprachdienste laufend Kosten verursachen. Rechtlich ist das ein Dauerschuldverhältnis; die vertragstypologische Einordnung regelt Absatz 5.

(3) Erstellung und laufende Betreuung sind zwei getrennte Bausteine, die wir im Regelfall gemeinsam erbringen: Die Erstellung führt zum Go-Live – das ist die Freischaltung Ihrer Website unter Ihrer Domain, so dass sie öffentlich erreichbar ist –, die laufende Betreuung hält die Website danach im Betrieb – Bereitstellung, technische Pflege und, beim KI-Telefon-Rezeptionisten, die laufenden Telefonie- und Sprachdienste. Welchen Betreuungsumfang Sie beauftragen, ergibt sich aus Ihrem Angebot. Ihre Rechte an der Website nach § 3 bestehen unabhängig davon; die Erstellung hängt nicht davon ab, ob Sie eine Betreuung beauftragen. Sieht Ihr Angebot ausnahmsweise keine laufende Betreuung vor, schulden wir keine Betreuung; die unentgeltliche Übergangs-Bereitstellung nach § 4 Abs. 2 bleibt unberührt.

(4) Wir dürfen zur Leistungserbringung geeignete Dienstleister einsetzen (u. a. für Hosting, Datenbank, E-Mail-Versand und – beim KI-Telefon-Rezeptionisten – für Telefonie und Sprachverarbeitung) und diese wechseln, solange sich die Leistung dadurch nicht wesentlich verschlechtert. Für die vertragsgemäße Leistung bleiben wir verantwortlich. Datenschutzrechtliche Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, § 9 Abs. 4).

(5) Die laufenden Leistungen sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611, 675 BGB. Wir schulden ein fachgerechtes Tätigwerden nach den anerkannten Regeln der Technik, jedoch keinen bestimmten Erfolg – insbesondere keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, keine Besucher-, Anfrage- oder Umsatzzahlen und keine ununterbrochene Erreichbarkeit der Website. Eine Abnahme der laufenden Leistungen findet nicht statt. Enthalten die laufenden Leistungen miet- oder werkvertragliche Elemente (insbesondere beim Hosting), findet auf ihre Gesamtheit Dienstvertragsrecht Anwendung, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.


§ 3 Die Website gehört Ihnen

(1) Mit vollständiger Zahlung der Einmalkosten erhalten Sie an allem, was wir für Sie erstellt haben – Design, Texte, Grafiken, Layout und Quellcode – ein dauerhaftes, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Bearbeitung. Sie dürfen die Website also behalten, verändern, umziehen und weitergeben. (Das Urheberrecht selbst ist nach deutschem Recht nicht übertragbar, § 29 UrhG; wir räumen Ihnen die Rechte so weit ein, wie das Gesetz es zulässt.)

(1a) An allen Änderungen, Ergänzungen und Inhalten, die wir im Rahmen der laufenden Betreuung erbringen, erhalten Sie mit deren Erbringung ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches, übertragbares Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Bearbeitung. Erbringen wir ausschließlich laufende Betreuung ohne gesonderte Einmalkosten, gilt Absatz 1 entsprechend mit vollständiger Zahlung der jeweils fälligen Monatsvergütung.

(2) Dieses Recht endet nicht. Es besteht unabhängig davon, ob laufende Leistungen vereinbart sind, ob sie gekündigt werden oder enden.

(3) Ihre Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Marken), Ihre Daten und die Daten Ihrer Kunden gehören Ihnen. Ihre Domain bleibt bei Ihnen bzw. wird auf Ihren Namen registriert.

(4) Zwei Ausnahmen: Für Fremdmaterial (z. B. Stockfotos, Schriften, Bibliotheken, Plugins) gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters; benötigen Sie diese bei einer Weiterverwendung, lizenzieren Sie sie selbst. An unseren allgemeinen, wiederverwendbaren Bausteinen (Grundgerüste, Techniken, Vorlagen) behalten wir die Rechte und dürfen sie in anderen Projekten weiterverwenden – Ihre konkrete Website bleibt davon unberührt.

(5) Wir dürfen das Projekt als Referenz nennen und abbilden (Name, Logo, Bildschirmfotos, Verlinkung), sofern Sie dem nicht in Textform widersprechen. Nach einem Widerspruch entfernen wir die Nennung innerhalb von 30 Tagen.


§ 4 Hosting und Betrieb

(1) Während der Laufzeit der laufenden Betreuung hosten und betreiben wir Ihre Website auf unserer Infrastruktur bzw. der von uns eingesetzten Anbieter. Den Umfang regelt Ihr Angebot. Registrierungs- und Verlängerungsgebühren Ihrer Domain tragen Sie, sofern Ihr Angebot die Domain nicht ausdrücklich als enthalten ausweist.

(2) Ausnahme ohne laufende Betreuung. Sieht Ihr Angebot ausnahmsweise keine laufende Betreuung vor, lassen wir Ihre Website nach dem Go-Live als freiwillige Übergangslösung zunächst kostenfrei auf unserer Infrastruktur. Eine Betreuung ist damit nicht verbunden – Pflege, Aktualisierungen, Sicherungen, Änderungen und Support sind nicht enthalten. Wir können diese Bereitstellung mit einer Frist von drei (3) Monaten in Textform beenden; Sie erhalten dann Ihre Dateien nach § 7 und können die Website selbst oder über einen Dienstleister weiterbetreiben. Ein Anspruch auf diese unentgeltliche Bereitstellung besteht nicht; sie ist eine freiwillige Übergangslösung und ersetzt keine laufende Betreuung. Für die Dauer dieser unentgeltlichen Bereitstellung gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) fort, soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden.

(3) Eine bestimmte Verfügbarkeit sagen wir nicht zu, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. Für Wartung, Updates und Sicherheitsmaßnahmen dürfen wir den Betrieb kurz unterbrechen; planbare Arbeiten legen wir nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.

(4) Für Leistungen Dritter (Hosting, Domain, Telefonie, KI) gelten deren Bedingungen; wir schulden deren sorgfältige Auswahl und Anbindung.

(5) Für die unentgeltliche Bereitstellung nach Absatz 2 haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.


§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise aus dem Angebot, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

(2) Einmalkosten sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnung ohne Abzug fällig; wir dürfen eine angemessene Anzahlung verlangen. Laufende Kosten sind monatlich im Voraus, jeweils zum dritten Werktag des Kalendermonats, ohne Abzug fällig. Beginnt oder endet der Vertrag im Laufe eines Monats, rechnen wir nicht tageweise ab, sondern nach einem Stichtag am 15.: Beginnt der Vertrag am 1. bis 14. eines Monats, wird dieser Monat voll berechnet; beginnt er am 15. oder später, beginnt die Vergütungspflicht erst mit dem Folgemonat. Endet der Vertrag am 15. oder später, wird der laufende Monat voll berechnet; endet er am 1. bis 14., wird er nicht berechnet. Die Regelung wirkt in beide Richtungen und gleicht sich dadurch aus.

(2a) Ratenzahlung. Vereinbaren wir im Angebot eine Zahlung der Einmalkosten in Raten, erhalten Sie gleichwohl nur eine Rechnung über den Gesamtbetrag; die Raten sind allein eine Zahlungsvereinbarung und keine Teil- oder Abschlagsrechnungen. Die Fälligkeit der einzelnen Raten ergibt sich aus dem Angebot und der Rechnung. Geraten Sie mit einer Rate länger als 14 Tage in Verzug, wird der gesamte noch offene Restbetrag sofort fällig; wir weisen Sie darauf in Textform hin. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht.

(2b) Fälligkeit ab Go-Live. Knüpft Ihr Angebot die Fälligkeit einer Einmalleistung an den Go-Live, tritt die Fälligkeit mit der Freischaltung unter Ihrer Domain ein (§ 2 Abs. 3). Unterbleibt die Freischaltung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben – etwa weil erforderliche Inhalte, Zugänge oder Ihre Freigabe ausstehen –, tritt die Fälligkeit spätestens 14 Tage nach unserer Fertigstellungsanzeige (§ 8 Abs. 3) ein. Damit hängt Ihre Zahlungspflicht nicht an Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs; die gesetzliche Fälligkeit mit Abnahme (§ 641 BGB) bleibt daneben unberührt.

(3) Preisstufen. Sieht Ihr Angebot für bestimmte Zeiträume unterschiedliche feste Monatsbeträge vor, sind diese Beträge bei Vertragsschluss abschließend vereinbart. Es handelt sich um mehrere feste Preise für feste Zeiträume und nicht um eine Preisanpassung im Sinne des Absatzes 4; ein Sonderkündigungsrecht entsteht dadurch nicht. Vertragsmonat 1 ist der erste volle Kalendermonat ab Vertragsbeginn; ein Rumpfmonat wird anteilig zum Satz der ersten Preisstufe abgerechnet. Wir erinnern Sie spätestens einen Monat vor Beginn einer weiteren Preisstufe in Textform an deren Beginn und Höhe.

(4) Preisanpassung. Darüber hinaus dürfen wir laufende Kosten anpassen, wenn und soweit sich unsere eigenen Kosten (z. B. für Hosting, Telefonie, KI-Dienste, Lizenzen) verändern – höchstens einmal in zwölf Monaten und nicht stärker als die tatsächliche Kostenänderung. Kostensenkungen geben wir im gleichen Maßstab weiter. Eine Anpassung kündigen wir mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; bei einer Erhöhung können Sie zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens sonderkündigen.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten §§ 286, 288 BGB.

(6) Sind Sie mit Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug, dürfen wir unsere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zurückbehalten (§§ 273, 320 BGB). Eine Abschaltung der Website setzt eine Mahnung in Textform mit einer Frist von mindestens 14 Tagen und einer ausdrücklichen Ankündigung der Abschaltung voraus; sie muss im Verhältnis zum Rückstand angemessen sein. Ihre Domain bleibt unberührt – sie wird weder gelöscht noch übertragen. Nach Ausgleich des Rückstands stellen wir die Leistungen unverzüglich und ohne gesonderte Berechnung wieder her. Ihre Rechte an der Website (§ 3) bleiben unberührt.

(7) Zahlung per SEPA-Lastschrift. Die laufende Vergütung ziehen wir per SEPA-Basislastschrift ein; Sie erteilen uns hierzu ein SEPA-Basislastschriftmandat. Sieht Ihr Angebot eine andere Zahlungsweise vor (Überweisung oder Dauerauftrag), gilt diese. Für den Lastschrifteinzug gilt:

(8) Rechnungsstellung. Über die laufende Vergütung stellen wir eine Dauerrechnung im Sinne des § 14 UStG aus; gesonderte monatliche Einzelrechnungen erteilen wir nicht. Sind für bestimmte Zeiträume unterschiedliche feste Monatsbeträge vereinbart (Absatz 3), weist die Dauerrechnung beide Beträge getrennt mit Netto, Steuersatz, Steuerbetrag und Brutto aus. Den Nachweis des jeweiligen Leistungszeitraums führen Sie über den zugehörigen Zahlungsbeleg, den Sie zusammen mit der Dauerrechnung aufbewahren. Ändert sich die Vergütung, erhalten Sie eine neue Dauerrechnung, die die bisherige ersetzt. Rechnungen übermitteln wir elektronisch per E-Mail; Sie stimmen dem zu.

(9) Sie können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.


§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Unsere Leistungen umfassen im Regelfall eine laufende Betreuung. Sie hat eine feste Erstlaufzeit und wird monatlich im Voraus vergütet; Einzelheiten regeln Absatz 2 sowie Ihr Angebot. Sieht Ihr Angebot ausnahmsweise ausschließlich eine einmalige Erstellung ohne laufende Betreuung vor, endet das Vertragsverhältnis mit Abnahme und vollständiger Zahlung der Einmalkosten; laufende Kosten fallen dann nicht an. Die unentgeltliche Übergangs-Bereitstellung nach § 4 Abs. 2 und der für ihre Dauer fortgeltende Auftragsverarbeitungsvertrag bleiben unberührt.

(2) Die laufenden Leistungen haben eine feste Erstlaufzeit. Sie beträgt zwölf (12) Monate ab Vertragsbeginn, sofern Ihr Angebot keine längere Erstlaufzeit vorsieht. Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere zwölf (12) Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Sieht Ihr Angebot eine abweichende Erstlaufzeit, Verlängerung oder Kündigungsfrist vor, gelten die Angaben des Angebots. Vertragsbeginn ist der im Angebot genannte Tag; ist dort kein Tag genannt, der Tag der Auftragserteilung, bei erstmaliger Erstellung der Tag des Go-Live.

(3) Die laufenden Leistungen werden gegen feste monatliche Bezüge im Rahmen eines auf Dauer angelegten Dienstverhältnisses erbracht. Die Voraussetzungen des § 627 Abs. 1 BGB liegen daher nicht vor; ein Kündigungsrecht nach dieser Vorschrift besteht nicht. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund (§§ 314, 626 BGB) bleibt unberührt.

(4) Wir erinnern Sie spätestens vier Wochen vor Beginn der Kündigungsfrist in Textform an das Ende der jeweiligen Laufzeit und an die Kündigungsfrist. Unterbleibt diese Erinnerung, verlängert sich der Vertrag abweichend von Absatz 2 nur um drei (3) Monate.

(5) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für uns liegt insbesondere vor, wenn Sie mit Zahlungen von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug sind, wenn Sie trotz Aufforderung rechtswidrige Inhalte auf der Website belassen oder wenn über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

(6) Kündigen Sie während der Erstellung ohne wichtigen Grund, gilt § 648 BGB: Wir behalten den Vergütungsanspruch abzüglich ersparter Aufwendungen; für den noch nicht erbrachten Teil werden 5 % vermutet, ein höherer oder niedrigerer Betrag kann nachgewiesen werden.


§ 7 Was bei Vertragsende passiert

(1) Mit dem Ende der laufenden Leistungen endet unser Hosting. Die Website wird zum Ende des bezahlten Zeitraums von unserer Infrastruktur genommen.

(2) Die Website bleibt Ihre. Sie erhalten spätestens zum Vertragsende alle Dateien – Quellcode, Design, Inhalte und Medien – in einem gängigen Format, einmalig kostenfrei, und können die Website auf einem eigenen oder von Ihnen beauftragten Server weiterbetreiben.

(2a) Nicht von der Herausgabe nach Absatz 2 umfasst sind serverseitige Bestandteile, die auf Konten oder Zugangsschlüsseln von uns beruhen – insbesondere ein KI-Chat-Assistent und der KI-Telefon-Rezeptionist – sowie unsere Entwicklungs-, Build- und Projektwerkzeuge. Auf Wunsch richten wir solche Dienste auf Ihren eigenen Konten ein; den Aufwand rechnen wir nach § 8 Abs. 4 ab.

(3) Unterstützen wir Sie darüber hinaus beim Umzug (z. B. Einrichtung auf fremder Infrastruktur), rechnen wir das nach dem in § 8 Abs. 4 genannten Stundensatz ab.

(4) Beim KI-Telefon-Rezeptionisten endet mit dem Vertrag auch der Betrieb, weil er auf laufende Dienste Dritter angewiesen ist. Ihre Konfiguration (Gesprächsleitfaden, Texte, Einstellungen) erhalten Sie.

(5) Ihre Domain bleibt bei Ihnen. Da Sie alle Dateien und Daten bereits zum Vertragsende erhalten haben, löschen wir sie anschließend bei uns. Technisch bedingt können sie in Sicherungskopien noch bis zu 30 Tage vorhanden sein, bis diese automatisch überschrieben werden; für personenbezogene Daten gilt zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

(6) Vor dem Vertragsende erinnern wir Sie in Textform und stellen die Dateien bereit.


§ 8 Ihre Mitwirkung und Abnahme

(1) Sie stellen uns die nötigen Inhalte, Informationen und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich bereit und benennen eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Sie sichern zu, an den gelieferten Inhalten die erforderlichen Rechte zu besitzen, und stellen uns insoweit von berechtigten Ansprüchen Dritter frei. Freigaben und Korrekturen erteilen Sie in der Regel innerhalb von 7 Werktagen.

(1a) Sie sind Anbieter der Website im Sinne des § 5 DDG und datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Sie verantworten die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit aller veröffentlichten Angaben – insbesondere Impressum, Preise, Produkt- und Leistungsangaben einschließlich gesetzlich vorgeschriebener Hinweise, Öffnungszeiten, Kontaktdaten und wiedergegebene Bewertungen – und halten sie aktuell. Wir setzen gelieferte Inhalte technisch um und sind zu einer inhaltlichen oder rechtlichen Prüfung nicht verpflichtet. Von uns bereitgestellte Textvorlagen, insbesondere für Impressum und Datenschutzerklärung, sind unverbindliche Muster und stellen keine Rechtsberatung dar; eine Prüfung durch eine rechtsberatende Person obliegt Ihnen.

(1b) Sie nehmen keine eigenmächtigen Eingriffe in Quellcode, Hosting oder DNS vor und lassen solche auch nicht durch Dritte vornehmen. Geschieht dies dennoch, ruhen die hiervon betroffenen Leistungspflichten, bis der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt ist; wir teilen Ihnen in Textform mit, welche Leistungen ruhen und was zur Wiederherstellung erforderlich ist. Die Pflicht zur Bereitstellung des Hostings bleibt unberührt. Mehraufwand rechnen wir nach § 8 Abs. 4 ab.

(2) Verzögern sich Zuarbeiten, verschieben sich Termine entsprechend; Mehraufwand rechnen wir nach vorheriger Ankündigung gesondert ab. Termine sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin in Textform vereinbart.

(3) Für die Erstellung gelten §§ 640, 641 BGB. Nach Fertigstellung zeigen wir Ihnen diese an und fordern Sie zur Abnahme auf. Verweigern Sie die Abnahme nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Aufforderung in Textform unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB); auf diese Folge weisen wir in der Aufforderung gesondert hin. Der Go-Live gilt als Indiz für die mangelfreie Fertigstellung.

(4) Nicht enthaltene Leistungen. Von der laufenden Vergütung nicht erfasst sind insbesondere: Neugestaltung oder Relaunch, zusätzliche Unterseiten, neue Funktionen (z. B. Online-Shop, Buchungs- oder Bezahlsystem), Foto- und Videoproduktion, Texterstellung über redaktionelle Kleinänderungen hinaus, Social-Media-Betreuung, Suchmaschinenwerbung sowie die Betreuung fremder Systeme (z. B. Lieferdienst- oder Bewertungsportale). Solche Leistungen beauftragen Sie gesondert in Textform; wir rechnen sie nach Aufwand mit unserem jeweils gültigen Stundensatz von derzeit 79 € netto je angefangene Stunde ab und teilen Ihnen vorher eine Aufwandsschätzung mit. Ein im Angebot enthaltenes Zeitkontingent für redaktionelle Kleinänderungen gilt je Kalendermonat; nicht genutzte Zeit verfällt am Monatsende und wird weder angespart noch vergütet.


§ 9 Gewährleistung, Haftung und Datenschutz

(1) Für die Erstellung gelten die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 634 ff. BGB); wir haben zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Die Verjährung beträgt ein Jahr ab Abnahme – nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht.

(2) Kein Mangel liegt vor bei Abweichungen durch fehlerhafte Vorgaben oder Inhalte von Ihnen, durch nachträgliche Eingriffe von Ihnen oder Dritten, durch unsachgemäße Nutzung, durch Störungen bei Drittanbietern oder bei geringfügigen technischen Abweichungen (z. B. Darstellung in verschiedenen Browsern und auf verschiedenen Geräten).

(3) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften und im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Die Haftung nach Satz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf 5.000 € je Schadensfall und 10.000 € je Vertragsjahr. Die Parteien gehen übereinstimmend davon aus, dass diese Höchstbeträge den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden abdecken. Weisen Sie im Einzelfall einen höheren vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden nach, gilt insoweit dieser. Für Datenverlust haften wir nicht, soweit er durch zumutbare eigene Datensicherung vermeidbar gewesen wäre. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Soweit wir für Sie personenbezogene Daten verarbeiten, gilt unser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in der im Angebot benannten Fassung; er wird mit Ihrer Auftragserteilung Vertragsbestandteil (Art. 28 Abs. 9 DSGVO, elektronisches Format) und ist unter revscaling.de/avv abrufbar. Er regelt Unterauftragsverarbeiter, Drittlandübermittlungen und Löschfristen und geht in Datenschutzfragen vor. Sie bleiben datenschutzrechtlich Verantwortlicher und sind für die Pflichtangaben auf Ihrer Website (Datenschutzerklärung, Einwilligungen, Cookies) sowie – beim KI-Telefon-Rezeptionisten – für die Hinweise gegenüber Anrufenden verantwortlich. Die dafür nötigen technischen Hinweise und Funktionen stellen wir bereit.


§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform. Individuelle Absprachen gehen vor (§ 305b BGB).

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Gerichtsstand ist Bremen, soweit Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand haben. Wir dürfen Sie auch an Ihrem Sitz verklagen.

(4) Ansprüche gegen uns können Sie nur mit unserer Zustimmung in Textform abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt. Wir dürfen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Rahmen einer Umwandlung oder der Übertragung unseres Geschäftsbetriebs auf ein Nachfolgeunternehmen übertragen; in diesem Fall können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats ab Mitteilung zum Übertragungszeitpunkt in Textform kündigen.

(5) Ist eine Regelung unwirksam, bleibt der Rest wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.


RevScaling Agency GbR · Waltjenstr. 96 · 28237 Bremen · info@revscaling.de Diese AGB sind eine sorgfältig erstellte Vorlage. Im Einzelfall empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung. Stand: 19.08.2026.

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